Anwaltskanzlei Hakes - Arbeitsrecht und Familienrecht für Krefeld und Umgebung hier ! in Krefeld
Öffnungszeiten
- Montag
- 09:00 - 16:00
- Dienstag
- 09:00 - 16:00
- Mittwoch
- 09:00 - 16:00
- Donnerstag
- 09:00 - 16:00
- Freitag
- 09:00 - 13:00
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Abhol- und Lieferservice
Ein Abhol- oder Lieferservice wird nicht angeboten
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Anwaltskanzlei Hakes - Arbeitsrecht und Familienrecht für Krefeld und Umgebung hier ! Rechtsanwälte
Moerser Str. 57
47798
Krefeld
Beschreibung
Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes – Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Familienrecht sowie Mediator & anerkannter Streitschlichter
Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Moerser Str. 57
47798 Krefeld
www.Johannes-Hakes.de
Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Tel. 02151 - 622 700
Vor der Kanzlei gibt es kostenlose Parkplätze bei Nutzung der Parkscheibe.
Bereiche: Arbeitsrecht und Familienrecht
Hier vertrete ich Sie gerichtlich wie außergerichtlich und stehe Ihnen zur Verfügung als Anwalt wie auch als Mediator oder Streitschlichter.
Stichwort Arbeitsrecht: Spätestens wenn eine Kündigung ausgesprochen worden ist, ist der sofortige Gang zum Anwalt zwingend notwendig. Wenn dieser nicht gegangen wird haben schon häufiger die Arbeitsämter die Zahlungen von ALG I verweigert mit der (fadenscheinigen) Begründung, dass der Arbeitnehmer ja gegen die Kündigung hätte erfolgreich vorgehen können. Da er dies nicht getan hat, hat er an der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt und bekommt daher eine Sperrzeit.
Stichwort Familienrecht: Es muss nicht immer alles im Rosenkrieg enden. Zur Not kenne ich aber auch ein paar "fiese" Tricks.
Stichwort Mediation: Die Mediation ist eine ganz besondere Art um Konflikte einvernehmlich und ohne Streit zu beenden.
Nähere Informationen finden Sie auch auf meiner Homepage.
Dort sind auch die Daten gem. § 5 TMG + DL-InfoV hinterlegt.
Fragen Sie nach den günstigen Konditionen für ein erstes Beratungsgespräch. Im Arbeitsrecht & Familienrecht kostet es z.B. häufig nur 100,-Euro. Dies sind zum ersten Gespräch in bar mitzubringen oder die schriftliche Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung.