Umgebung

Allg. Schuldnerberatung Bonn - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen in Bonn

Logo von Allg. Schuldnerberatung Bonn - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen

Öffnungszeiten

TERMINE Z.ZT. NUR IN UNSEREM BÜRO IN DÜSSELDORF ODER ALTERNATIV TELEFONISCHE BERATUNG MÖGLICH

Daten zu diesem Eintrag ändern

Optionen zum Ändern deiner Daten

Die Seite von "Allg. Schuldnerberatung Bonn - kosten..." wird durch einen Benutzer verwaltet. Bitte logge dich ein, um Deine Daten zu ändern.

einloggen

Allg. Schuldnerberatung Bonn - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen Dienstleister

Bornheimer Str.
53119 Bonn

Beschreibung

Die Allg. Schuldnerberatung Bonn - kostenlose Beratung bietet fachkundige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zu Privat- und Regelinsolvenzen. Eine Insolvenz kann oft der entscheidende Schritt sein, um einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, denn seit über zwei Jahrzehnten beschäftigt sich unsere Schuldnerberatung Bonn mit der Lösung finanzieller Schwierigkeiten. Profitieren Sie von unserem kostenfreien Erstgespräch, in dem wir Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung anbieten, um den optimalen Weg aus der Schuldenfalle zu finden - egal ob für Privatpersonen, Selbstständige, ehemalige Selbstständige, Freiberufler oder Rentner. Auch telefonische Beratung möglich.
Zusätzlich zu unserer Unterstützung für Privatpersonen vertreten wir auch kleine und mittelständische Unternehmen, Kapitalgesellschaften, Freiberufler und ehemalige Selbstständige. Das Regelinsolvenzverfahren bietet selbstständigen Personen - einschließlich Unternehmern und Freiberuflern - die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden zu befreien, ohne zwingend ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben zu müssen. Mo. - Fr. von 09.00 bis 18.00 telefonisch erreichbar. Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage möglich.

Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025:
Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2025. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.555,00 Euro pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden.
Pfändungsfreigrenze (Nettoeinkommen) ab 1. Juli 2025:
• 0 Unterhaltsberechtigte: 1.559,99 Euro
• 1 Unterhaltsberechtigte: 2.149,99 Euro
• 2 Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro
• 3 Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro

Wir stellen Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrages aus.

0 Bewertungen

Direkt als Gast bewerten oder Einloggen
Deine Bewertung:
Wenn du einen Kommentar als Gast schreibst, wird dir eine E-Mail geschickt, in der du den Kommentar freischalten kannst.
Erst nach dem freischalten wird der Kommentar auf unserer Seite sichtbar.
DE

© 2025, Wogibtswas / Locabee. Alle Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 26.07.2025 11:44:28

NACH OBEN

Wähle Dein Land und Deine Sprache

Einkaufen in Bonn