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Dr. Thomas Juen Rechtsanwälte

Maximilianstraße 2/II
6020 Innsbruck

Beschreibung

Publikationen
RA Dr. Thomas Juen:

arztArzthaftungsrecht - Die zivilrechtliche Haftung des Arztes für den Behandlungsfehler - Der Arzthaftungsprozess in Österreich, (1997) 204 Seiten, MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung AG; vergriffen.

Die Bedeutung der Aufklärungspflicht im Arzthaftungsrecht, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol, Nr. 2/98, 35ff.

Die strafrechtliche Haftung der Gesundheitsberufe, in: Barta / Schwammberger / Staudinger (Hrsg.), Medizinrecht für Gesundheitsberufe (1999) 165ff, Berenkamp - Verlag.

Die Haftung des Arztes für eine fehlerhaft therapeutische Aufklärung, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol Nr. 3/00, 43ff
Wissenswertes zum Zeitpunkt der Patientenaufklärung, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol Nr. 1/01, 53 ff; sowie Tiroler Spitalsärzte Jahrbuch 2002, 150 ff.

Die ärztliche Aufklärungspflicht im Lichte der Rechtssprechung, Tiroler Spitalsärzte Jahrbuch 2001, 247 ff.

Haftungsrechtliche Aspekte des Zusammenwirkens von Anästhesist und Operateur, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol, Nr. 2/01 , 62ff und Nr. 3/01 , 44 ff.

Neue Judikatur zur Dokumentationspflicht bei Vorsorgeuntersuchungen, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol, Nr. 4/01,54 ff.
Anmerkung zu OGH in 8Ob 134/01s, in RdM 2002, 29 (zudem als Klagsvertreter im Revisionsverfahren an der gegenständlichen Rechtssache beteiligt).

Zur Haftung des Konsiliararztes, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol, Nr. 3/02, 34 ff.

Neues zum Schmerzengeldanspruch von Patientenangehörigigen, Mitteilungen der Ärztekamm für Tirol Nr. 1/03, 38ff

Arzthaftungsrechtliche Folgen der unterlassenen Anzeige einer Berufskrankheit, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol, Nr. 3/03, 38 f.

Stellungnahme als Referent des österreischischen Rechtsanwaltskammertages zum Gesetzesentwurf des Bundesgesetzes mit dem das ÄrzteG 1988 geändert wurde (5. ÄrzteG-Novelle) vom 01.09.2003

Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht im Arzthaftungsprozess, Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol, Nr. 1/04, 47

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