Allg. Schuldnerberatung Leipzig - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen in Leipzig

Öffnungszeiten
- Montag
- 09:00 - 18:00
- Dienstag
- 09:00 - 18:00
- Mittwoch
- 09:00 - 18:00
- Donnerstag
- 09:00 - 18:00
- Freitag
- 09:00 - 18:00
Mo. - Fr. von 09.00 bis 18.00 telefonisch erreichbar. Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung oder über das Kontaktformula
Optionen zum Ändern deiner Daten
Die Seite "Allg. Schuldnerberatung Leipzig - kos..." wird durch eine Agentur betreut. Bitte wende dich an Deinen Agenturpartner um die Inhalte zu aktualisieren.
Allg. Schuldnerberatung Leipzig - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen Dienstleister
Alexanderstrasse 41
(Beratungsgespräche finden statt in der Nikolaistraße 3-7 / Specks Hof!)
04109
Leipzig
Beschreibung
Wir bieten fachkundige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zu Privat- und Regelinsolvenzverfahren. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, denn seit über zwei Jahrzehnten beschäftigt sich unsere Schuldnerberatung Leipzig mit der Lösung finanzieller Schwierigkeiten. Profitieren Sie von unserem kostenfreien Erstgespräch, in dem wir Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung anbieten. Zusätzlich zu unserer Unterstützung für Privatpersonen vertreten wir auch kleine und mittelständische Unternehmen, Kapitalgesellschaften, Freiberufler und ehemalige Selbstständige (Regelinsolvenz). Auch stellen wir Bescheinigungen (P-Konto) zur Erhöhung Ihres Freibetrages für Ihre Bank aus. Mo. - Fr. von 09.00 bis 18.00 telefonisch erreichbar. Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung möglich. Beratungen finden statt in unserem Büro in der Nikolaistr./Specks HofPfändungsfreigrenzen ab Juli 2025:Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2025. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.555,00 Euro pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden. Dies bedeutet, dass das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht und für Unterhalt benötigt wird, ebenfalls geschützt ist.Pfändungsfreigrenze (Nettoeinkommen) ab 1. Juli 2025:•0 Unterhaltsberechtigte: 1.559,99 Euro•1 Unterhaltsberechtigte: 2.149,99 Euro•2 Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro•3 Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus.