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Allg. Bestattungsdienste Gerber AG in Olten

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Allg. Bestattungsdienste Gerber AG Dienstleister

Baslerstrasse 57
4600 Olten

Beschreibung

Wir sind Mitglied des SVB und Oscar Gerber ist im Besitz des eidgenössischen Fähigkeitsausweises. Seit 4 Generationen ist die Familie Gerber in Olten und Umgebung mit Fachkenntnis und Umsicht im Bestattungswesen engagiert. Unsere Tätigkeit in diesem sensiblen Bereich erbringen wir mit Feingefühl und Verständnis gegenüber Menschen in einer Ausnahmesituation. Heute zeichnen Jenny Gerber und ihr Ehemann Oscar Gerber gemeinsam für die sich im Familienbesitz befindliche Firma Allgemeine Bestattungsdienste Gerber AG verantwortlich. Zusammen wird es auch in Zukunft unser Bestreben sein, mit unseren Diensten der Bevölkerung, den Behörden und allen mit dem Tod konfrontierten Menschen hilfreich zur Seite zu stehen – Tag und Nacht.Behörden Bei einem Todesfall zu Hause informieren Sie schnellstmöglich Ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, verständigen sie den Notarzt. Brauchen Sie dringend weitere behördliche Hilfe, verständigen Sie die Polizei (Tel. Nr. 117). Nach Feststellung des Todes der verstorbenen Person wird den Angehörigen eine Todesbescheinigung ausgestellt, die für den Verkehr mit den Behörden aber auch dem Bestattungsinstitut unerlässlich ist. Zur Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt sind der zugezogene Arzt oder die Direktion einer Klinik, eines Heimes oder einer Anstalt, in deren Räumlichkeiten der Tod erfolgte, verpflichtet. Ansonsten sind Todesfälle von Familienangehörigen innert 2 Tagen schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu melden.Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Wir beraten Sie in sämtlichen mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen gerne in unseren Räumlichkeiten. Auf Wunsch suchen wir Sie gerne auch bei Ihnen zu Hause auf. Halten Sie zur Vereinfachung der nötigen Formalitäten mindestens die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein (bei Ehepaaren), evtl. die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bereit.Denken Sie daran... die weiteren Angehörigen, Freunde, Arbeitgeber, AHV-Stelle sowie evt. Vermieter über den Todesfall zu or

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